Für viele Großverbraucher ist das Energiemonitoring im Rahmen des Umweltmanagementgesetzes (Informationspflicht zur Energieeinsparung) verpflichtend. Ein aktives UMS hilft Ihnen nicht nur bei der Erfüllung dieser Pflicht, sondern macht sich auch durch die Vermeidung von Bußgeldern bezahlt.