Die IV ist für die Sicherheit und Kontinuität verantwortlich. Netzverunreinigungen fallen unter die Sorgfaltspflicht; wenn bekannt ist, dass Verunreinigungen die Anlage unsicher machen (z. B. durch Überhitzung von Neutralleitern), sollte der IV proaktiv Maßnahmen ergreifen, um sie zu beseitigen.