Artikel 1
Anwendbare Bedingungen

HyTEPS, HyTEPS International und KyAliber (im Folgenden gemeinsam und einzeln als HyTEPS bezeichnet) unterbreiten Angebote und schließen Verträge über die Lieferung oder Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen zur Einsparung von elektrischer Energie und/oder zur Verbesserung der Netzqualität nur zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.

Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ohne schriftliche Zustimmung von HyTEPS, HyTEPS International oder KyAliber nicht rechtsgültig. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.

Artikel 2
Angebot, Vertragsabschluss.

Ein Angebot von HyTEPS ist völlig unverbindlich. Eine verbindliche Vereinbarung kommt erst nach schriftlicher Bestätigung durch HyTEPS zustande.

Abbildungen, Zeichnungen, Maße und dergleichen, die einem Angebot beigefügt sind, sind ungefähre Angaben, es sei denn, HyTEPS hat ausdrücklich etwas anderes angegeben.

Artikel 3
Preise

Alle von HyTEPS angegebenen Preise sind in Euro (€), sofern nicht anders vereinbart, und verstehen sich zuzüglich der im Zusammenhang mit dem Vertrag anfallenden Umsatzsteuer.

Kosten im Zusammenhang mit Montage- und/oder Installationsarbeiten (einschließlich Reisezeit und Übernachtungskosten) gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

Artikel 4
Zahlungen

Zahlungen sind innerhalb von dreißig Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu leisten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. HyTEPS ist berechtigt, eine vollständige Vorauszahlung oder eine unwiderrufliche Bankgarantie einer niederländischen Bank mit gutem Ruf für den Gesamtbetrag zu verlangen.

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Ist der Kunde in Verzug, schuldet er ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum bis zum Tag der Zahlung Zinsen auf den ausstehenden Betrag in Höhe von 1 % pro Monat oder Teil eines Monats. Überfällige, nicht bezahlte Zinsen werden auch nach einem Jahr verzinst. Die gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten gehen in vollem Umfang zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Kosten werden fällig, wenn der geschuldete Betrag 60 Tage nach dem Rechnungsdatum noch nicht vollständig beglichen ist. Die Parteien haben die außergerichtlichen Kosten bereits jetzt auf 5 % des geschuldeten Betrags festgesetzt.

Bei nicht fristgerechter Zahlung, einschließlich der Nichterfüllung der Forderung nach Vorauszahlung und der Nichterfüllung der Forderung nach einer Bankgarantie, ist HyTEPS berechtigt, die Erfüllung des Vertrages bis zum Erhalt der vollständigen Zahlung oder der Bankgarantie auszusetzen. Bei nicht vollständiger Zahlung innerhalb von vierzehn Tagen nach schriftlicher Mahnung ist HyTEPS berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen.

All dies gilt unbeschadet des Rechts auf Schadenersatz.

Eine Aufrechnung mit Forderungen gegen HyTEPS ist nicht zulässig. Im Falle eines Konkurses, einer Zahlungseinstellung oder einer Pfändung seitens des Kunden werden alle Forderungen von HyTEPS sofort und in voller Höhe fällig.

Artikel 5
Montage und Installation

Der Kunde ist gegenüber HyTEPS für die korrekte und rechtzeitige Ausführung aller Befestigungen, Vorkehrungen und/oder Bedingungen verantwortlich, die für die Einrichtung des zu montierenden Produkts erforderlich sind.

Wenn der Kunde die in Artikel 5.1 genannten Bedingungen nicht einhält, gehen die daraus resultierenden Schäden und Kosten zu seinen Lasten.

Artikel 6
Inspektion

Der Kunde ist verpflichtet, bei einer Inspektion und/oder Abnahmeprüfung mitzuwirken, wobei die Inspektion oder Abnahmeprüfung innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen muss. Erfolgt die Prüfung bzw. Abnahme nicht innerhalb dieser Frist, so erlöschen etwaige Ansprüche des Kunden gegen HyTEPS wegen der Beschaffenheit, Leistungsfähigkeit und/oder Mängel der gelieferten Ware und Beratung.

Der Kunde ist verpflichtet, die von HyTEPS gelieferte Ware und/oder Dienstleistung innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung visuell zu prüfen. Die gelieferte Ware/Dienstleistung gilt als abgenommen, wenn diese Frist verstrichen ist, ohne dass begründete Beanstandungen schriftlich und spezifiziert mitgeteilt wurden.

Artikel 7
Versorgung

Ist eine Anzahlung vereinbart, so beginnt die Lieferfrist an dem Tag, an dem die vereinbarte Anzahlung geleistet wurde und die für die Vertragserfüllung relevanten Informationen bei HyTEPS eingegangen sind.

Ist keine Anzahlung vereinbart, beginnt die Lieferfrist an dem Tag, an dem die für die Vertragserfüllung relevanten Informationen bei HyTEPS eingehen.

HyTEPS kommt mit der Überschreitung einer Frist nur dann in Verzug, wenn sie auch nach Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden aus von ihr zu vertretenden Umständen nicht oder nicht vollständig erfüllt hat. Der Kunde ist dann berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit ihm die Aufrechterhaltung des Vertrages nicht zugemutet werden kann.

HyTEPS ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

Der Kunde ist zum Kauf verpflichtet. Ein Mangel, der die Nutzung des gelieferten oder erbrachten Produkts nicht ernsthaft beeinträchtigt, ist kein Grund, sich auf eine Fristüberschreitung zu berufen oder die Abnahme oder Zahlung zu verweigern. Das Recht des Kunden, den Mangel so schnell wie möglich zu beheben, bleibt davon unberührt.

Artikel 8
Übertragung von Risiko und Eigentum.

Das Risiko für die gelieferte Ware geht immer und dauerhaft auf den Kunden über, wenn sie am vereinbarten Lieferort eintrifft.

Das Eigentum an den gelieferten Gegenständen geht erst dann auf den Kunden über, wenn der Kunde seine gesamten Verbindlichkeiten gegenüber HyTEPS beglichen hat. Bei Zahlungsverzug ist HYTEPS berechtigt, gelieferte Gegenstände ohne weitere Inverzugsetzung und gerichtliche Intervention zurückzunehmen oder zurücknehmen zu lassen. Der Kunde erteilt HyTEPS im Voraus die Erlaubnis, alle Räume in und um den Betrieb des Kunden zu betreten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder mit beschränkten Rechten zu belasten.

Artikel 9
Nicht zurechenbarer Ausfall.

Die Nichteinhaltung einer Verpflichtung ist nicht zurechenbar, wenn sie auf einen Umstand zurückzuführen ist, auf den die betreffende Partei keinen Einfluss hat, oder mit einem solchen Umstand zusammenhängt. Zu diesen Umständen zählen unter anderem: Krieg, Mobilmachung, Aufruhr, Sabotage, Terror, Brand, Blitzschlag, Einfuhr oder Explosion oder Freisetzung gefährlicher Gase oder Stoffe, Naturkatastrophen, extreme Witterungsbedingungen, Streik, Besetzung, Boykott oder Blockade sowie Maßnahmen der in- oder ausländischen Regierung, wie Einfuhr-, Ausfuhr-, Liefer- oder Produktionsverbote.

Wenn eine Partei den Vertrag nicht einhält, ohne dass sie dies zu vertreten hat, und wenn die Einhaltung des Vertrags dauerhaft unmöglich ist, kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Ist die Erfüllung nicht dauerhaft unmöglich, kann die Auflösung erst nach Ablauf von fünfundsiebzig aufeinanderfolgenden Kalendertagen erfolgen, in denen die Erfüllung nicht möglich ist. Bei einer Auflösung gemäß diesem Artikel ist weder die auflösende Partei noch die andere Partei schadenersatzpflichtig. Wenn HyTEPS bei der Erfüllung des Vertrages aufgrund von Umständen, die sie nicht zu vertreten hat, zusätzliche Kosten entstehen, ist sie berechtigt, diese in vollem Umfang an den Kunden weiterzugeben.

Artikel 10
Mängel in Waren und Betrieben.

Ist eine gelieferte Ware oder eine erbrachte Dienst- oder Werkleistung mangelhaft, so hat der Kunde nur dann Anspruch auf kostenlose Nachbesserung durch HyTEPS durch Reparatur, Ersatz oder Nacherfüllung (nach Wahl von HyTEPS), wenn:

a. die Ursache des Fehlers auf HyTEPS zurückzuführen ist
b. der Mangel innerhalb von 3 Monaten nach der Lieferung der betreffenden Ware oder der Mitteilung, dass die Leistung erbracht wurde, aufgetreten ist
c. der Mangel HyTEPS innerhalb von 7 Tagen, nachdem er vernünftigerweise hätte entdeckt werden können, schriftlich mitgeteilt wird
d. die Leistung nicht dauerhaft unmöglich ist
e. Ergänzungen oder Änderungen an der gelieferten Ware oder der erbrachten Leistung von HyTEPS oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von HyTEPS vorgenommen wurden
f. das verwendete Verbrauchsmaterial den Spezifikationen von HyTEPS entspricht

Wenn nach Ansicht von HyTEPS ein Austausch erforderlich ist und die oben in Absatz 1 genannten Bedingungen erfüllt sind, wird HyTEPS diesen so schnell wie möglich vornehmen. Die Parteien erkennen an, dass HyTEPS von den Lieferzeiten des Herstellers abhängig ist.

HyTEPS hat das Recht, Mängel von sich aus zu beheben. Im Austauschfall freigegebene Komponenten bleiben/werden Eigentum von HyTEPS.

Ein Vertrag kann nur dann ganz oder teilweise aufgelöst werden, wenn er in einem Maße nicht erfüllt wird, dass seine Aufrechterhaltung dem Kunden nicht zugemutet werden kann.

Im Garantiefall werden die Transport- und Reisekosten zu einer Adresse im Ausland vom Kunden getragen.

Artikel 11
Haftung für Schäden.

Die Haftung von HyTEPS im Zusammenhang mit eventuellen Mängeln an den von ihr gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen beschränkt sich auf die Einhaltung der oben in Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Bestimmungen.

Die Haftung von HyTEPS ist in allen Fällen auf den Betrag begrenzt, den die von HyTEPS abgeschlossene Haftpflichtversicherung in dem jeweiligen Fall auszahlt. HyTEPS hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die Schäden bis zu einem Höchstbetrag von 4.000.000 € abdeckt, mit einer Höchstsumme von 8.000.000 € pro Jahr.

HyTEPS ist auch nicht haftbar für:
- Verletzung von Patenten, Lizenzen oder anderen Rechten Dritter, die sich aus der Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Daten ergeben
- Beschädigung und/oder Verlust von Rohstoffen, Halbfabrikaten, Modellen, Werkzeugen und anderen vom Kunden zur Verfügung gestellten Gegenständen.

Der Kunde stellt HyTEPS von Schadensersatzansprüchen Dritter frei, für die die Haftung von HyTEPS in diesen Geschäftsbedingungen im Verhältnis zum Kunden ausgeschlossen ist.

Artikel 12
Geistige Eigentumsrechte.

HyTEPS behält sich alle Rechte, einschließlich der Rechte am geistigen Eigentum, in Bezug auf Informationen vor, die sie dem Kunden im Rahmen des Abschlusses und der Ausführung eines Vertrags zur Verfügung stellt. Zum Beispiel: Zeichnungen, Diagramme, Entwürfe, Berechnungen, Beschreibungen, Software oder verwandte Unterlagen/technische Daten.

Diese Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben und/oder kopiert werden und dürfen vom Kunden nur im Rahmen des Abschlusses und der Durchführung des Vertrags verwendet werden. Kommt kein Vertrag zustande, so hat der Kunde auf erstes Anfordern von HyTEPS die Datenträger und etwaige Kopien davon, einschließlich des Angebots, unverzüglich an HyTEPS zu übergeben.

Artikel 13
Anwendbares Recht, Streitigkeiten.

Die Verträge zwischen HyTEPS und dem Kunden unterliegen dem niederländischen Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).

Für Streitigkeiten zwischen Kunden und HyTEPS ist ausschließlich das Bezirksgericht Ostbrabant zuständig. HyTEPS ist ein Handelsname von KyALIBER B.V.